Dienstag, 25. Januar 2011

"Das Märchen von Angebot und Nachfrage" oder "Wie halte ich die Nachfrage gering"


Das Prinzip, dass die Nachfrage das Angebot regelt, ist bekannt, seit unsere Ahnen Mammutsteaks gegen Äpfel getauscht haben. Gab es eine höhere Nachfrage nach Äpfeln, musste unser Vorfahr zwei statt nur ein Steak eintauschen. Sank die Nachfrage nach Äpfeln, konnte er die gleiche Menge gegen ein halbes Steak eintauschen, da die Apfelsammler sonst auf ihrem Produkt sitzen geblieben wären.

Sehr viel hat sich seither an diesem Prinzip Käufermarkt/Verkäufermarkt nicht geändert. Irgendwann aber erkannten Monopolisten, dass man das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage und somit den Preis zu seinen eigenen Gunsten beeinflussen kann. Der große Stammeshäuptling war nun auf einmal der einzige, der Äpfel anzubieten hatte. Er bestimmte den Preis, in dem er das Angebot künstlich verknappte, also immer gerade so viel produzierte, um die Nachfrage gerade so zu decken. So waren die Mammutjäger bereit, wesentlich mehr Steaks zu bezahlen, als sie es früher mussten, als die Apfelhändler noch in Konkurrenz zueinander standen.

Bis heute ist dieses Prinzip z. B. bei den erdölexportierenden Ländern zu sehen. Niemand, der alle Sinne zusammen hat, glaubt ernsthaft an einen fairen Wettbewerb zwischen den großen Mineralölkonzernen.

Interessant finde ich nun aber eine weitere Variante: Die Nachfrage durch hohe Preise niedrig halten! Nehmen wir nun einmal an, die Frau des Stammeshäuptlings wurde von Ihrem Gatten beauftragt, auf den Nachwuchs der Mammutjäger aufzupassen. Vielfältig sei der Wunsch an ihn herangetragen worden, damit die Mammutjägerfrauen Zeit haben, das Mammutleder zu gerben, während die Mammutjäger das Fleisch zerteilen. Leider hatte die Frau des Häuptlings da aber so überhaupt keine Lust darauf, also verlangte sie derart viel für die ganztägige Nachwuchsbetreuung, dass die Mammutjäger darauf verzichteten und das Leder eben nur in Teilzeit von den Frauen gegerbt werden konnte. So konnte die Frau des Häuptlings ihrem Gatten verdeutlichen, dass sie ja gerne dazu bereit gewesen wäre, aber aus unerfindlichen Gründen möchte niemand das Angebot annehmen. Also scheint der Bedarf ja gar nicht so groß gewesen zu sein...

Gibt es heute nicht mehr? Der das behauptet, hat noch keinen Blick in die Gebührenordnung seiner Stadt bzw. Gemeinde für die Kinderbetreuung getätigt. Im Wissen, dass es durchaus Bundesländer gibt, in denen die Kinderbetreuung zum Nulltarif angeboten wird, möchte ich das Augenmerk nun auf Baden-Württemberg richten. Im Hinterkopf bitte ich das Papier von der damaligen Familienministerin von der Leyen zu behalten, die den Kommunen auferlegte, ab 2013 flächendeckend für jedes Kind unter drei Jahren eine Ganztagesbetreuung anzubieten.

In meiner Heimatstadt – und wohl auch in den meisten anderen Städten und Gemeinden, stellt sich die Situation wie folgt dar: Nach der Höhe des Haushaltsbruttos sind die Gebühren für die Kinderbetreuung in Regelkindergärten und der Ganztagesbetreuung gestaffelt. Als Beispielrechnung nehmen wir hier nun an, dass das Haushaltseinkommen brutto bei ca. 80.000 € (Ehegatte 50.000 €, Ehefrau 30.000 €) im Jahr liegt – die höchste Staffelstufe „V“ beginnt bei 55.000 €, also durchaus im Bereich des Durchschnittseinkommens der Familien - das Haushaltsnetto liegt demzufolge bei etwa 3.700 € zzgl. Kindergeld.

Weiterhin nehmen wir an, dass die Ehefrau nach Auslaufen des Erziehungsgeldes sich mit dem Gedanken trägt, wieder Vollzeit arbeiten zu gehen. Die Familie würde also eine Ganztagesbetreuung benötigen. Fällig würden hierbei für ein einjähriges Kind 544,50 € im Monat. Blieben also vom monatlichen Haushaltsnetto noch 3.155,50 €.

Würde die Ehefrau lediglich zu 75% arbeiten, läge das Ehepaar weiterhin über der Stufe V in der Haushaltsbruttoberechnung der Elternbeiträge, beliefen sich die Kosten für den Kindergarten in der Halbtagsbetreuung auf gerade einmal noch 184,50 €, erstaunlicherweise bliebe vom neuen Haushaltsnetto (3.425 €) gesamt 3.240,50 € übrig. Also deutlich mehr als in Vollzeitbeschäftigung. Sehr schnell entscheidet der Familienrat, dass eine 100%-Beschäftigung völlig außer Frage steht.

Vor dem Hintergrund, dass die Halbtagesbetreuung der Kinder 6 Tages- bzw. 30 Wochenstunden, im Verhältnis zur 50-stündigen Ganztagesbetreuung also 60% ausmachen, der Preisunterschied aber knappe 300% (!!!) beträgt, sei die Frage nach der Begründung dieser Gebühren erlaubt.

Für unstrittig und richtig halte ich die entsprechende Anpassung an die Einkommenssituation der Familie. Die große Diskrepanz zwischen den Gebühren „Regelkindergarten“ und „Ganztagesbetreuung“ lässt aber hingegen vermuten, dass der Bedarf an Plätzen der Ganztagesbetreuung künstlich gering gehalten wird.

In der Tat hat es den Anschein, dass Frauen in niedrigen bis mittleren Einkommensschichten weiterhin der Zugang zur Vollzeitbeschäftigung verwehrt bleiben soll, dass die Frau seitens der Städte/Kommunen weiterhin in der traditionellen Rolle „Haus, Herd, Kind“ gesehen wird. Erst ab einem Jahresbrutto von 45.000 € bei der Ehefrau, also knappen 3.800 € monatlichem Bruttoverdienst fängt sich die Ganztagesbetreuung der Kinder vom finanziellen Standpunkt her an zu rechnen, stellt sich ein Mehrwert heraus.

Irgendwie erinnern mich die Städte und Kommunen an die Frau des Stammeshäuptlings: „Schau her, wir bieten Ganztagesbetreuung an, aber niemand will sie...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen