Montag, 24. Oktober 2011

S21 - The neverending story


Verkehrte Welt. Befürworter des Projekts müssen mit "nein" stimmen, Gegner mit "ja". Aber noch mal von vorne, was ist eigentlich passiert? Die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg reichte ein Gesetz ein. Soweit nichts ungewöhnliches, so etwas machen Regierungen bekanntlich von Zeit zu Zeit. Das wirklich bemerkenswerte an dem "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)" war, dass es von den einbringenden Parteien selbst abgelehnt wurde. Auf diese Weise öffnete sich das Hintertürchen zu einer Volksabstimmung, die ansonsten verfassungsrechtlich nicht möglich gewesen wäre. Inwieweit dieses Vorgehen nun tatsächlich verfassungskonform ist, prüft derzeit der Staatsgerichtshof nach einer entsprechenden Klage des Freiburger Universitätsprofessors Manfred Löwisch. 

Nun kann der Bürger also bestimmen. Nicht etwa, ob S21 realisiert werden soll, sondern ob das Land vertragsbrüchig werden darf. Wer mit "ja" stimmt, legitimiert die Landesregierung dazu, die Verträge mit der Deutschen Bahn aufzukündigen und unter Umständen vertragsstrafenpflichtig zu werden. Wer mit "nein" stimmt, möchte erreichen, dass das Land sich an die geschlossenen Verträge hält.

Oder einfacher ausgedrückt:



Winfried Mack (CDU) formuliert das folgendermaßen: Die Frage, die den Bürgern gestellt werde, sei "stark tendenziös und missverständlich. dieser Stimmzettel führt den Abstimmungsbürger hinters Licht."

Inwieweit diese unterm Strich doch recht missverständliche Formulierung einer der Seiten hilft, bleibt abzuwarten. Während viele Befürworter befürchten, dass einige aus Unkenntnis der Sachlage "ja" ankreuzen, kann das umgekehrt natürlich genauso gelten - viele Gegner könnten mit "nein" abstimmen. Harren wir also der Dinge, die da kommen mögen.

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